Diese Unterklasse umfasst: – Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr zu Lande. Verschiedene Verkehrsmittel können zum Einsatz kommen, z. B. Omnibusse, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse, U-Bahnen, Hochbahnen, Nahverkehrszüge usw. Die Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, meistens nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können. – Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien – Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw., soweit diese Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen sind
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Personenbeförderung im Schienenfernverkehr (s. 49.10.0) – Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr (s. 52.21.4)
Personenbef.i.Nahverkehr
Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)