Diese Unterklasse umfasst: – Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr: ● Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen ● Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw. – Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den See- und Küstenverkehr (z. B. für Angeltouren)
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. 56.10.1, 56.10.2, 56.10.3 und 56.30.3) – Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 77.21.0) – Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. 92.00.2)
Personenbef.i.d.See-u. Küstenschifffahrt
Personenbef.i.d.See-u.Küstenschifffahrt
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt