Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Güterverkehr zu Lande, wie Güterumschlagsanlagen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Frachtumschlag (s. 52.24.0)
Güterabfertigungseinr. f.d.Landverkehr
Betrieb von Güterabfertigungseinrichtungen für Schienen- und Straßenfahrzeuge (ohne Frachtumschlag)