Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




58.13.0 Verlegen von Zeitungen

Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Zeitungen, einschließlich Werbezeitungen, die mindestens viermal pro Woche erscheinen. Diese können in gedruckter oder in elektronischer Form (einschließlich Internet) veröffentlicht werden.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 63.91.0)
SchlüsselTitel
63.91.0Korrespondenz- und Nachrichtenbüros

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitungen)
  • Sonntagszeitungen, Verlag
  • Tageszeitungen, Verlag
  • Verlag von Tageszeitungen
  • Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen
  • Verlegen einer Zeitung über das Internet
  • Verlegen von Anzeigenblättern, mindestens viermal wöchentliches Erscheinen
  • Verlegen von Werbezeitungen, mindestens viermal wöchentliches Erscheinen
  • Wochen- und Sonntagszeitungen, Verlag
  • Zeitungen (Tageszeitungen), Verlag
  • Zeitungen (Wochen- und Sonntagszeitungen), Verlag
  • Zeitungsverlag (Tageszeitungen)
  • Zeitungsverlag (Wochenzeitung, Sonntagszeitung)

Kurztitel

Verlegen v.Zeitungen

Mitteltitel

Verlegen v.Zeitungen

Langtitel

Verlegen von Zeitungen

5Unterklasse

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