Diese Unterklasse umfasst: – Verlegen von Zeitschriften und anderen periodischen Druckschriften, die weniger als viermal wöchentlich erscheinen. Diese können in gedruckter oder elektronischer Form (einschließlich Internet) veröffentlicht werden. Hierzu zählt auch das Verlegen von Radio- und Fernsehprogrammzeitschriften.
Verlegen v.Zeitschriften
Verlegen von Zeitschriften