Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Synchronisation, Be- und Untertitelung, Montage von Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme
– Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos
– Tätigkeiten von Filmmaterialsammlungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20.0)
– Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 46.43.3)
– Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 46.52.0)
– Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 47.63.0)
– Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. 59.20.1)
– Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. Gruppe 60.2)
– Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. Gruppe 60.2)
– Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.20.2)
– Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. 74.90.0)
– Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (Videotheken) (s. 77.22.0)
– Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. 82.99.9)
– Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. Gruppe 90.0)