Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




59.20.2 Verlegen von bespielten Tonträgern

Diese Unterklasse umfasst:
– verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Diese Tätigkeiten können von derselben Einheit ausgeführt werden, die auch die Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss die Einheit, die diese Tätigkeiten ausführt, die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung der Originalaufnahmen einholen. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronische Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads).

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Compact Discs (Tonträger), Verlag
  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von bespielten Tonträgern
  • DVD (Digital Versatile Discs, Tonträger), Verlag
  • Digitale Medien (Tonträger, Verlag)
  • Digitalmedien (Tonträger, Verlag)
  • Heruntergeladene Musik, Verlag
  • Hörfunkbeiträge aus Band
  • Kassettentonbänder, Verlag
  • Musikkassetten, Verlag
  • Schallplatten, Verlag
  • Studios (Herstellung von Hörfunkbeiträgen, nicht durch Hörfunkveranstalter)
  • Tonträger, bespielte, Verlag
  • Verbreitung von herunterladbaren Musikaufnahmen an private Haushalte, Verlag
  • Verlag von bespielten Tonträgern
  • Verlegen von Hörspielen
  • Verlegen von bespielten Tonträgern

Kurztitel

Verlegen v.bespielten Tonträgern

Mitteltitel

Verlegen v.bespielten Tonträgern

Langtitel

Verlegen von bespielten Tonträgern

5Unterklasse

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