Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




59.20.3 Verlegen von Musikalien

Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Musikalien, d. h. Erwerb und Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien.

Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Internetdownload von Klingeltönen und Musik
  • Klingeltöne (Downloads), Verlegen von
  • Musikdownloads, Verlegen von
  • Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)
  • Musikverlag
  • Noten, Verlag
  • Notenbücher, Verlag
  • Partituren, Verlag
  • Streaming von Musik
  • Verlag von Musikwerken und Bühnenwerken
  • Verlag, Musikverlag

Kurztitel

Verlegen v.Musikalien

Mitteltitel

Verlegen v.Musikalien

Langtitel

Verlegen von Musikalien

5Unterklasse

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