Diese Unterklasse umfasst: – Übertragung von Tonsignalen durch Rundfunkstudios und ähnliche Einrichtungen für die Übertragung von Audiosendungen für die Öffentlichkeit, Mitglieder oder Abonnenten – Tätigkeiten von Radiosendern, d. h. Zusammenstellung und Übertragung (drahtlos, über Satellit oder Kabel) von Audiosendungen an Mitglieder oder Abonnenten – Übertragung von Hörfunksendungen über das Internet (Internetradiosender) – Datenübertragung als integrierter Teil der Hörfunkübertragung
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Aufzeichnung von Hörfunksendungen (s. 59.20.1)
Hörfunkveranstalter