Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




60.10.0 Hörfunkveranstalter

Diese Unterklasse umfasst:
– Übertragung von Tonsignalen durch Rundfunkstudios und ähnliche Einrichtungen für die Übertragung von Audiosendungen für die Öffentlichkeit, Mitglieder oder Abonnenten
– Tätigkeiten von Radiosendern, d. h. Zusammenstellung und Übertragung (drahtlos, über Satellit oder Kabel) von Audiosendungen an Mitglieder oder Abonnenten
– Übertragung von Hörfunksendungen über das Internet (Internetradiosender)
– Datenübertragung als integrierter Teil der Hörfunkübertragung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufzeichnung von Hörfunksendungen (s. 59.20.1)
SchlüsselTitel
59.20.1Tonstudios und Herstellung von Hörfunkbeiträgen

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen
  • Betrien eines Radiosenders
  • Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen
  • Hörfunkprogrammherstellung
  • Hörfunkveranstalter
  • Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen)
  • Rundfunkveranstalter
  • Studios (Zusammenstellung von Hörfunkprogrammbeiträgen durch Hörfunkveranstalter)
  • Übertragung von Hörfunksendungen

Kurztitel

Hörfunkveranstalter

Mitteltitel

Hörfunkveranstalter

Langtitel

Hörfunkveranstalter

5Unterklasse

Zur Standardansicht wechseln Standardansicht