Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb und Unterhalt von Einrichtungen zur Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild mittels leitungsgebundener Infrastruktur sowie die Gewährung des Zugangs zu solchen Einrichtungen: ● Betrieb und Wartung von Schalt- und Übermittlungseinrichtungen für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen via Leitungen, Mikrowellen oder einer Kombination aus Leitungen und Satellitenverbindungen ● Betrieb von Kabelübertragungsnetzen (z. B. für die Übertragung von Daten und Fernseh-signalen) ● Telegrafie- und andere nicht sprachgebundene Kommunikationsdienste mit eigenen Einrichtungen Die Übertragungseinrichtungen können auf einer einzigen oder auf einer Kombination mehrerer Technologien beruhen. – Kauf von Zugangs- und Netzkapazitäten von Besitzern oder Betreibern von Netzen und das Angebot von Telekommunikationsdiensten für Unternehmen und Privathaushalte auf der Basis dieser Kapazitäten – Internetzugangsdienste des Netzbetreibers
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen (s. 61.90.9)
Leitungsgebundene Telekommunikation