Diese Unterklasse umfasst: – Bereitstellung des Internetzugangs über Verbindungen zwischen dem Kunden und dem Diensteanbieter (Internetserviceprovider), die nicht dem Diensteanbieter gehören oder von ihm gesteuert werden, wie Internetzugang durch Einwählen usw. – Bereitstellung des Internetzugangs in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, z. B. Internet-Cafés
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Internetzugangsdienste von Betreibern von Telekommunikationsinfrastrukturen (s. 61.10.0, 61.20.0, 61.30.0)
Internetserviceprovider