Diese Abteilung umfasst: – Hereinnahme und Ausleihen von Finanzmitteln sowie die Durchführung anderer Bank- und Finanzgeschäfte (ohne Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen, Sozialversicherung). Anmerkung: Nationale institutionelle Regelungen spielen bei der Klassifizierung innerhalb dieser Abteilung eine wichtige Rolle.
Finanzdientleistg.
Erbringung von Finanzdienstleistungen