Diese Unterklasse umfasst: – Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen: ● Beratung und Vertretung in Zivilverfahren ● Beratung und Vertretung in Strafverfahren ● Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen – hoheitliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare in Form von: ● Beurkundung von Satzungen und Beschlüssen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und von Gesellschaftsverträgen oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen ● Beurkundung von Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw. ● Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften ● präventive Rechtskontrolle ● Errichtung von Vollstreckungstiteln ● Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
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