Diese Unterklasse umfasst: – hoheitliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare in Form von: ● Beurkundung von Satzungen und Beschlüssen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und von Gesellschaftsverträgen oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen ● Beurkundung von Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw. ● Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften ● präventive Rechtskontrolle ● Errichtung von Vollstreckungstiteln ● Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
Notariate