Diese Unterklasse umfasst: – Verleih von Videofilmen, Schallplatten, CDs, DVDs usw. an die Allgemeinheit – Verleih von Videospielen
Diese Unterklasse umfasst nicht:– Verleih von Filmen, Videobändern, DVDs und ähnlichen Produkten an Kinos, Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer (s. 59.13.0)
Videotheken