Diese Unterklasse umfasst: – Überlassung von Arbeitskräften an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden aufzustocken oder vorübergehend zu verstärken, wobei die überlassenen Arbeitskräfte Beschäftigte der Zeitarbeitsfirmen bleiben. Die hier eingeordneten Einheiten üben jedoch keine direkte Aufsicht über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenunternehmen aus.
Befristete Überlassung v.Arbeitskräften
Befristete Überlassung von Arbeitskräften