Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)




85.4 Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nicht tertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
SchlüsselTitel
85.5Sonstiger Unterricht

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Tertiärer u.post-sekun- därer,n.tert.Unterricht

Mitteltitel

Tertiärer u.post-sekundärer,n.tert.Unterricht

Langtitel

Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

3Gruppe

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