Diese Unterklasse umfasst:
– alle übrigen humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Fachkräften für Ergotherapie, Sprachtherapie (Logopädie), medizinische Fußpflege (Podologie) usw. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden.
– Tätigkeiten von zahnärztlichem Hilfspersonal wie Zahntherapeutinnen und -therapeuten, in Schulen tätigen Zahnarzthelferinnen und -helfern sowie Dentalhygienikerinnen und Dentalhygienikern, die außerhalb von Zahnarztpraxen arbeiten können, aber regelmäßig von Zahnärztinnen oder Zahnärzten überwacht werden
– Tätigkeiten von medizinischen Labors wie:
● Röntgenlabors und andere Labors für diagnostische Bildgebung
● Blutanalyselabors
– Tätigkeiten von Blut-, Samen- und Organbanken usw.
– Rettungsdienste und Krankentransport in Kranken- und Rettungswagen, Hubschraubern, Flugzeugen usw. Diese Leistungen werden häufig im Rahmen eines medizinischen Notfalleinsatzes erbracht.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker (s. 32.50.3)
– Verlegung von Patientinnen und Patienten ohne lebensrettende Ausrüstung oder medizinisches Personal (s. Abteilungen 49, 50 und 51)
– nichtmedizinische Laboruntersuchungen (s. 71.20.0)
– Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 71.20.0)
– Krankenhäuser (s. 86.10.1 und .2)
– Arzt- und Zahnarztpraxen (s. Gruppe 86.2)
– Pflegeheime (s. 87.10.0)