Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen dienen. Nach Anlage, Ausstattung und Personalbesetzung sind sie darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der betroffenen Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen: ● Altenpflegeheime ● Genesungsheime mit Pflegekomponente ● Erholungsheime mit Pflegekomponente ● Pflegeeinrichtungen für Behinderte
Diese Unterklasse umfasst nicht: – häusliche Pflege durch medizinische Pflegefachkräfte (s. Abteilung 86) – stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä. (s. 87.20.0) – Altenheime ohne oder mit nur minimaler Pflegeleistung (s. 87.30.0) – Sozialwesen mit Unterbringung wie Waisenhäuser, Kinderheime, Obdachlosenheime (s. 87.90.0)
Pflegeheime