Diese Unterklasse umfasst: – Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung von Menschen bei Entwicklungsverzögerung, Geisteskrankheit und Drogenmissbrauch dienen (ohne stationäre Krankenhauspflege). Die Pflegeeinrichtungen stellen Unterkunft und Verpflegung, Aufsicht zum Schutz der Heimbewohnerinnen und -bewohner und ein gewisses Maß an medizinischer Versorgung bereit. Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von: ● Einrichtungen zur Behandlung von Alkohol- und Drogensucht ● psychiatrischen Genesungsheimen ● betreuten Wohngruppen für psychisch instabile Menschen ● Einrichtungen für Menschen mit verzögerter geistiger Entwicklung ● betreuten Übergangseinrichtungen für psychisch kranke Menschen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – psychiatrische Krankenhäuser (s. Gruppe 86.1) – Einrichtungen des Sozialwesens mit Unterbringung wie Obdachlosenheime (s. 87.90.0)
Stationäre Einr.z.psy- chosoz.Betreuung usw
Stationäre Einr.z.psychosoz.Betreuung usw
Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.