Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler wie Bildhauerinnen und Bildhauer, Malerinnen und Maler, Zeichnerinnen und Zeichner, Graveurinnen und Graveure, Radiererinnen und Radierer usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Statuen, außer von künstlerischen Originalwerken (s. 23.70.0) – Grafik-Design (s. 74.10.2) – Restaurierung von Kunstwerken wie Gemälden usw. (s. 90.03.4) – Restaurierung von Möbeln (ohne Museumsstücke) (s. 95.24.0)
Selbst.bildende Künstlerinnen u.Künstler
Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler