Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten – Tätigkeiten von Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, bei denen die fotografische Arbeit im Vordergrund steht (s. 74.20.1) – Tätigkeiten von selbstständigen Schriftstellerinnen und Schriftsteller (s. 90.03.2) – Herstellung und Nachbearbeitung von Filmen und Videofilmen (s. 59.11.0 und 59.12.0)
Selbst.Journalist.u. Pressefotograf(en,innen)
Selbst.Journalist.u.Pressefotograf(en,innen)
Selbstständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen