Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten von Sportvereinen, die ihren Mitgliedern sportliche Aktivitäten ermöglichen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um professionelle, halbprofessionelle oder Amateurvereine handelt: ● Fußballvereine ● Bowlingvereine ● Schwimmvereine ● Golfclubs ● Boxvereine ● Wintersportvereine ● Schachclubs ● Leichtathletikvereine ● Schießvereine, usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Sportunterricht durch Einzeltrainerinnen und Einzeltrainer (s. 85.51.0) – Betrieb von Sportanlagen (s. 93.11.0) – Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Sportvereine, in deren eigenen Einrichtungen (s. 93.11.0)
Sportvereine