Diese Unterklasse umfasst: – Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten: ● Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung, einschließlich Einbalsamierung, und Tätigkeit von Leichenbestattern
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (s. 81.30.9) – Abhalten von Trauergottesdiensten (s. 94.91.0) – Betrieb von Krematorien und Friedhöfen (s. 96.03.2)
Bestattungsinstitute