Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)



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I Gastgewerbe

Dieser Abschnitt umfasst die kurzzeitige Gewährung von Unterkunft sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum in der Regel sofortigen Verzehr. Art und Umfang von zusätzlichen Dienstleistungen können innerhalb dieses Abschnitts stark variieren.

Nicht eingeschlossen ist die langfristige Unterbringung am gewöhnlichen Wohnsitz, die unter das Grundstücks- und Wohnungswesen fällt (Abschnitt L). Nicht unter diesen Abschnitt fällt ferner die Zubereitung von Speisen oder Getränken, die entweder nicht zum sofortigen Verzehr geeignet sind oder über unabhängige Vertriebskanäle verkauft werden, d. h. durch den Groß- oder Einzelhandel. Die Zubereitung solcher Nahrungsmittel fällt unter Abschnitt C – Verarbeitendes Gewerbe.

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Gastgewerbe

Mitteltitel

Gastgewerbe

Langtitel

Gastgewerbe

1Abschnitt

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