Zur gesetzlichen Krankenversicherung zählen Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen sowie die Knappschaft-Bahn-See-Versicherung. Der Wert von Sachleistungen, z.B. ärztliche und stationäre Behandlung, Arzneimittel auf Krankenschein, wird nicht als Einnahme der privaten Haushalte erfasst.