Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




014 Angehörige der regulären Streitkräfte in sonstigen Rängen

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe erfüllen bei der Bundeswehr militärspezifische Funktionen in Mannschaftsdienstgraden, für die eine zivilberufliche Ausbildung nicht unbedingt erforderlich ist.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


militärspezifische Funktionen erfüllen, z. B. als Fallschirmjäger, Kraftfahrer/in, Flugabwehrraketensoldat/in, Gebirgsjäger oder Panzergrenadier 


in Verwendungen tätig sein, die zivilberufliche Qualifikationen voraussetzen oder in deren Rahmen eine Qualifikation erworben werden kann, z. B. als Radarelektroniksoldat/in, Raketenelektronikmechaniker/in oder Personalsoldat/in 


technische Geräte und Anlagen bedienen, warten und ggf. reparieren 


als Sanitätssoldat/in oder im Militärmusikdienst tätig sein 


im Stabsdienst auf der Streitkräftebasis arbeiten, z. B. die Planung und Durchführung logistischer Einsätze unterstützen, satellitengestützte Aufklärung nutzen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


0140 Angehörige der regulären Streitkräfte in sonstigen Rängen
Nicht einzubeziehende Positionen:


011 Offiziere


012 Unteroffiziere mit Portepee


013 Unteroffiziere ohne Portepee
SchlüsselTitel
011Offiziere
012Unteroffiziere mit Portepee
013Unteroffiziere ohne Portepee

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Angeh. reguläre Streitkräfte sonst.Ränge

3Berufsgruppe

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