Diese Unterklasse umfasst: – kommerzielle Hochsee- und Küstenfischerei – Fang von Meereskrusten- und -weichtieren – Walfang – Fang von Meerestieren: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw. – Tätigkeiten von Spezialschiffen für Fischfang und Fischverarbeitung/-konservierung – Sammeln sonstiger Meerestiere und -produkte: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Fang von Meeressäugetieren, mit Ausnahme von Walen, z. B. Walrosse und Robben (s. 01.70.0) – Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen (s. 10.11.0) – Verarbeitung von Fischen, Krusten- und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in Fabriken an Land (s. 10.20.0) – Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Angeltouren) (s. 50.10.0) – Tätigkeiten der Fischereiinspektion und des Fischereischutzes sowie Patrouillendienste (s. 84.24.0) – Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen (s. 93.19.0) – Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)
Meeresfischerei