Diese Unterklasse umfasst: – Zucht von Meeresfischen einschließlich Meerwasser-Zierfischen – Erzeugung von Laich von zweischaligen Weichtieren (Austern, Muscheln usw.), Junghummern, Junggarnelen, Fischrogen und Setzlingen – Anbau von Algen und anderen essbaren Meerespflanzen – Haltung von Krustentieren, zweischaligen und anderen Weichtieren sowie sonstigen Wassertieren im Meereswasser – Aquakultur in Brackwasser – Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern – Betrieb von Seefisch-Zuchtbetrieben – Betrieb von Meereswürmerfarmen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Froschzucht (s. 03.22.0) – Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)
Meeresaquakultur