Ausgeschlossen sind: Wasserversorgung (0441 000); Müllabfuhr (0442 000); Abwasserentsorgung (0443 000); Strom, Gas u.a. Brennstoffe (045); Dienstleistungen für Fensterreinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung u.Ä. (0562 900); Personenschutz (1270 409); Grundsteuern, die von Eigentümmerinnen oder Eigentümern bezahlt werden (1571 000).
Bei Eigentumswohnungen werden hier die vergleichbaren umgelegten Ausgaben, aber nicht Ausgaben für die Bildung von Rücklagen, erfasst; Nebenkosten bei gemieteten oder von Eigentümerinnen oder Eigentümern selbst genutzten Einfamilienhäusern, die von den Wohnungsinhabern selbst bezahlt werden.