Eingeschlossen sind: Leistungsentgelte für Lotterien, Buchmacher, Buchmacherinnen, Totalisatoren, Spielcasinos u.a. Spielbetriebe, Spielautomaten, Bingohallen, Rubbelkarten, Wetten usw. Das Leistungsentgelt ist die Differenz zwischen vollständigen Beträgen aller Lotto- und Wetteinsätze und den Beträgen, die an die Gewinner ausgezahlt werden.
Ausgeschlossen sind: Wett- bzw. Spieleinsätze (1547 000).