Hauptgruppe: VG (Verbrauchsgüterproduzenten)
Würste u.ä. Erzeugnisse Für die Einordnung der Erzeugnisse zu den Meldenummern 1013 14 300 bis 1013 14 605 gelten die Abgrenzungskriterien der "Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse" in der jeweils aktuellen Fassung. Kaffee und Tee Das Entkoffeinieren, Rösten und Mahlen usw. von Kaffee sowie das Bearbeiten von Tee gelten als Produktion und sind bei den entsprechenden Meldenummern 1083 11 300 bis 1083 15 000 nachzuweisen. Werden diese Tätigkeiten für fremde Rechnung durchgeführt, sind sie als Lohnarbeit mit dem Zusatzschlüssel 2 an der 10. Stelle nach der Meldenummer im Fragebogen nachzuweisen. Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren Rohe Teiglinge für Brötchen, Hörnchen u.dgl. sind unter der Meldenummer 1061 24 003 nur dann zu melden, wenn diese zum Absatz bestimmt sind. Rohe und vorgebackene Teiglinge, die im eigenen Unternehmen fertiggebacken werden, sind - ebenso wie zum Absatz bestimmte vorgebackene Teiglinge - unter 1071 11 000 bzw. 1071 12 000 zu melden. Fertiggerichte Zur Abteilung 10 zählt die Herstellung von Fertiggerichten, die nicht zum unmittelbaren Verzehr vorgesehen sind; der Hersteller liefert an den Handel, der die Mahlzeiten jedoch nicht zum sofortigen Verzehr an die Kunden abgibt. Zur Abteilung 56 (also nicht zum Verarbeitenden Gewerbe) zählen Catering-Unternehmen, die Fertiggerichte herstellen, ggf. einfrieren und an den Endverbraucher liefern (z.B. Partyservice, Essen auf Rädern) oder bestimmte Einrichtungen (z.B. Kantinen, Wohlfahrtsverbände, Fluggesellschaften) beliefern, die ihrerseits die Mahlzeiten (ggf. nach vorherigem Auftauen und Erwärmen) den Konsumenten zum unmittelbaren Verzehr bereitstellen.
Nahrungs- und Futtermittel