Eingeschlossen sind: Ausgaben für die Teilnahme an speziellen Bildungsprogrammen der Rundfunk- und Fernsehsender.
Ausgeschlossen sind: bildungsunterstützende Dienstleistungen, wie z.B. Gesundheitsfürsorge (06), Verkehrsdienstleistungen (073); Bücher (0951), Schreibwaren und Zeichenmaterial (0954); Verpflegungsleistungen (1112) und Beherbergungsleistungen (1120).
Die Abteilung umfasst nur die Dienstleistungen der Bildungsbereiche. Nachhilfeunterricht jeglicher Art ist unter 1050 020 zu erfassen.