Diese Unterklasse umfasst: – Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Hammel, Kamele usw. – Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern – Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken – Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen – Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern – Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten – Verarbeitung von Schlachtabfällen – Erzeugung von Hautwolle
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Auslassen von Geflügelfetten (s. 10.12.0) – Verpacken von Fleisch (s. 82.92.0)
Schlachten(oh.Schlachten v.Geflügel)
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)