Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Mischfuttermitteln für Nutztiere einschließlich konzentrierten Viehfutters und von Futterzusätzen – Herstellung von Einzelfuttermitteln für Nutztiere – Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 10.20.0) – Herstellung von Ölkuchen (s. 10.41.0) – Tätigkeiten, bei denen ohne besondere Behandlung als Futtermittel nutzbare Nebenerzeugnisse anfallen, z. B. Ölkuchen (s. 10.41.0), Rückstände von Mahl- und Schälmühlen (s. 10.61.0)
H.v.Futtermitteln f. Nutztiere
H.v.Futtermitteln f.Nutztiere
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere