Eingeschlossen sind: Verkauf von Erzeugnissen für den sofortigen Verbrauch durch Kioske, Straßenverkauf u.Ä; Verkauf von Mahlzeiten, Imbissen und Getränken durch Fertigkost- und Cateringservices, auch mit Lieferung; zubereitete Speisen zum Mitnehmen; von Automaten ausgegebene verzehrfertige Erzeugnisse. Mahlzeiten, Getränke, Erfrischungen und Beherbergungsdienstleistungen die im Fahrpreis einer Verkehrsdienstleistung enthalten und nicht separat ausgewiesen werden, sind sie in der Abt.07 auszuweisen. Trinkgelder.
Ausgeschlossen sind: Tabakwarenkäufe (022); Mahlzeiten, Getränke, Erfrischungen und Beherbergungsdienstleistungen, die im Fahrpreis einer Verkehrsdienstleistung enthalten sind und nicht separat ausgewiesen werden (07); Telefongespräche (0830); Bewirtungsleistungen von Kantinen und Mensen (1112).
Gaststättenleistungen (Speisen, Imbisse, Getränke und Erfrischungen), die von Cafés, Restaurants, Bars, Teestuben usw. oder von folgenden Einrichtungen erbracht werden: Freizeit-, Kultur-, Sport- und Unterhaltungseinrichtungen: z.B. Theater, Kinos, Sportstätten, Schwimmbäder, Sportanlagen, Museen, Kunstgalerien, Nachtclubs, Tanzlokale usw.; auch in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Züge, Schiffe, Flugzeuge), sofern der Preis für diese Leistungen nicht im Fahrpreis enthalten ist.