Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Landwirtschaft. Sie sind für die Planung, Durchführung und Vermarktung der tierischen und pflanzlichen Produktion zuständig und leiten landwirtschaftliche Betriebe.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● tierische und pflanzliche Produktion planen, organisieren und überwachen, ggf. praktisch mitarbeiten
● Qualitätskontrollen bei Produktionsprozessen und Produkten durchführen
● die Einhaltung bzw. Umsetzung einschlägiger Gesetze und Vorschriften sicherstellen, z.B. im Hinblick auf Hygiene, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
● betriebswirtschaftliche Aufgaben ausführen, z.B. Kosten- und Ertragsrechnungen, Lohnabrechnungen, Buchführung, Bilanzen
● Betriebsmittel einkaufen, landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarkten
● Tätigkeiten in der Personalführung übernehmen, z.B. Personaleinsatz planen, Schulung und Weiterbil-dung der Mitarbeiter/innen durchführen
● die Geschäftspolitik gestalten und Betriebsstrategien entwickeln, Organisationspläne zur Landnutzung aufstellen, Investitionsentscheidungen vorbereiten bzw. treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11193 Aufsichtskräfte – Landwirtschaft
11194 Führungskräfte – Landwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:
1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau