Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Landwirtschaft, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie sind für Planung, Durchführung und Optimierung pflanzlicher und tierischer Produktion zuständig, übernehmen betriebswirtschaftlich-organisatorische Aufgaben und vermarkten die Erzeugnisse.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● laufende Arbeiten bei der tierischen und pflanzlichen Produktion planen und überwachen, ggf. praktisch mitarbeiten
● Einsatz von Betriebsmitteln und Maschinen in der Landwirtschaft planen und kontrollieren, Arbeitskräfte einteilen und ggf. anleiten
● für die Einhaltung der Qualitätsstandards bei der Produktion sorgen
● betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, z.B. Kosten und Preise kalkulieren, die Einhaltung betrieblicher Kennzahlen dokumentieren
● Vorschläge für die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausarbeiten
● die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Vorschriften kontrollieren, z.B. im Hinblick auf Hygiene, Tierschutz, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit
● bei der Gestaltung der Geschäftspolitik durch die Entwicklung von Betriebsstrategien, der Aufstellung von Organisationsplänen zur Landnutzung und die Vorbereitung von Investitionsentscheidungen mitwirken
● Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Landwirtschaftsmeister/in
Betriebswirt/in (Fachschule) – Agrarbetrieb
Wirtschafter/in – Landwirtschaft
Nicht einzubeziehende Berufe:
Agraringenieur/in (11104)
Agrartechniker/in (11113)
Beamter/Beamtin – Agrarverwaltung (gehobener technischer Dienst) (11103)
Tierwirtschaftsmeister/in (11293)
Forstwirtschaftsmeister/in (11793)
Gärtnermeister/in (12193)