Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Führungsaufgaben in der Landwirtschaft, welche einen hohen Komplexitätsgrad aufweisen und ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Sie leiten große landwirtschaftliche Betriebe mit mehreren Beschäftigten, organisieren Arbeitsabläufe, Produktion und Vermarktung und leiten Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● allgemeine Geschäftsentscheidungen zu Anbau, Ernte, Lagerung und Aufbereitung der agrarwirtschaftlichen Produkte treffen und Durchführung veranlassen
● die landwirtschaftliche Produktion überwachen und die Qualität der Erzeugnisse sicherstellen
● für die Einhaltung bzw. Umsetzung einschlägiger Gesetze und Vorschriften Sorge tragen, z.B. im Hinblick auf Hygiene, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
● betriebswirtschaftliche Aufgaben ausführen, z.B. Kosten- und Ertragsrechnungen, Personalplanung, Buchführung und geschäftspolitische Entscheidungen treffen
● Betriebsmittel einkaufen, landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarkten
● Aufgaben in der Personalführung übernehmen, z.B. Personaleinsatz planen, Einstellungen vornehmen, Mitarbeiter/innen schulen und anleiten
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Verwalter/in – Landwirtschaft
Betriebsleiter/in – landwirtschaftlich
Gutsbesitzer/in
Landwirtschaftliche/r Verwalter/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Agraringenieur/in (11104)
Geschäftsführer/in – Maschinen- und Betriebshilfering (11124)
Verwalter/in – Tierzucht (11294)
Forstverwalter/in / Betriebsleiter/in – Forst (11794)
Ingenieur/in – Agrartechnik (25224)