Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




112 Tierwirtschaft

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Nutztierhaltung. Sie züchten und versorgen Tiere und erzeugen tierwirtschaftliche Produkte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Tiere, z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel, Bienen, Pelztiere oder Hunde, züchten, halten und versorgen 


Tiere und Tierprodukte, z. B. Fleisch, Milch, Eier, Honig, Pelze oder Wolle, verkaufen 


Unterkünfte wie Ställe oder Käfige reinigen und instand halten, technische Geräte und Anlagen, z. B. Melk- und Kühlgeräte, Fütterungseinrichtungen, bedienen und warten  


betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, z. B. Buchführung erstellen, Kosten und Preise kalkulieren, betriebliche Abläufe planen, organisieren und steuern 


Aufgaben in der Dokumentation erledigen, z. B. Stallbuch oder Zuchtbuch führen, Futtermittelnachweise erstellen, Qualitätskontrollen durchführen 


besondere Tätigkeiten, wie z. B. Qualitätsprüfungen oder Klauenpflege durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


1121 Berufe in der Nutztierhaltung (außer Geflügelhaltung)


1122 Berufe in der Geflügelhaltung


1123 Berufe in der Imkerei


1128 Berufe in der Tierwirtschaft (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)


1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:


111 Landwirtschaft


113 Pferdewirtschaft


114 Fischwirtschaft


115 Tierpflege


117 Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
SchlüsselTitel
111Landwirtschaft
113Pferdewirtschaft
114Fischwirtschaft
115Tierpflege
117Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Tierwirtschaft

3Berufsgruppe

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