Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Nutztierhaltung. Sie züchten und versorgen Tiere und erzeugen tierwirtschaftliche Produkte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Tiere, z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel, Bienen, Pelztiere oder Hunde, züchten, halten und versorgen
Tiere und Tierprodukte, z. B. Fleisch, Milch, Eier, Honig, Pelze oder Wolle, verkaufen
Unterkünfte wie Ställe oder Käfige reinigen und instand halten, technische Geräte und Anlagen, z. B. Melk- und Kühlgeräte, Fütterungseinrichtungen, bedienen und warten
betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, z. B. Buchführung erstellen, Kosten und Preise kalkulieren, betriebliche Abläufe planen, organisieren und steuern
Aufgaben in der Dokumentation erledigen, z. B. Stallbuch oder Zuchtbuch führen, Futtermittelnachweise erstellen, Qualitätskontrollen durchführen
besondere Tätigkeiten, wie z. B. Qualitätsprüfungen oder Klauenpflege durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
1121 Berufe in der Nutztierhaltung (außer Geflügelhaltung)
1122 Berufe in der Geflügelhaltung
1123 Berufe in der Imkerei
1128 Berufe in der Tierwirtschaft (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe)
1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:
111 Landwirtschaft
113 Pferdewirtschaft
114 Fischwirtschaft
115 Tierpflege
117 Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege