Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Tierwirtschaft, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie überwachen die Tierzucht und -haltung sowie die Erzeugung tierischer Produkte, vermarkten und verkaufen Tiere, Milch, Fleisch, Eier, organisieren und koordinieren betriebliche Abläufe oder nehmen kaufmännische Aufgaben, wie die Buchhaltung, wahr.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● bei der Auswahl der Zuchttiere mitwirken, die Zucht und Aufzucht der Jungtiere sachgerecht planen und überwachen
● die Entwicklung, Gesundheit und Leistung der Tiere beobachten und kontrollieren, ggf. Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands ergreifen
● die Qualität von Fleisch, Milch, Eiern, Honig u.a. tierischer Erzeugnisse überwachen
● für die Betriebsbereitschaft und den effektiven Einsatz von Betriebsmitteln, wie z.B. Fütterungs-, Melkmaschinen, Kühlanlagen, Anlagen für die Stallreinigung, sorgen
● betriebliche Abläufe nach geschäftspolitischen Vorgaben inhaltlich und terminlich planen und organisieren, die Arbeitsausführung kontrollieren
● betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, z.B. Kosten und Preise kalkulieren, Arbeitskräfte ein-teilen, Vorschläge für die Vermarktung tierischer Produkte bzw. von Tieren erarbeiten
● die Einhaltung der Gesetze, z.B. zu Hygiene, Tierschutz, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit, kontrol-lieren
● die Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Tierwirtschaftsmeister/in
Tierwirtschaftsmeister/in – Schweinehaltung
Tierwirtschaftsmeister/in – Geflügelhaltung
Nicht einzubeziehende Berufe:
Landwirtschaftsmeister/in (11193)
Tierpflegemeister/in (11593)
Fischwirtschaftsmeister/in (11493)
Pferdewirtschaftsmeister/in (11393)
Fachagrarwirt/in – Klauenpflege (11213)