Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




1149 Aufsichts- und Führungskräfte - Fischwirtschaft

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Fischwirtschaft. Sie organisieren Arbeitsabläufe, Betrieb und Personal in der Zucht und Haltung sowie in der Vermarktung von Fischen und Fischprodukten oder entwickeln Geräte und Verfahren der Fischereitechnik.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Zucht, Aufzucht, Haltung und Fütterung von Fischen planen, organisieren und überwachen
● Fischfang durch bewegte oder stille Fischerei planen und koordinieren 
● effektive Verarbeitung des Fangs z.B. das Schlachten, Säubern, Filetieren, Räuchern und Marinieren der Fische und anderen Wassertiere veranlassen, 
● Qualität der Produkte und der ausgeführten Arbeiten kontrollieren, für den rationellen Einsatz der Betriebsmittel sorgen, Investitionsentscheidungen treffen
● Vermarktung von Fisch und Fischprodukten planen und organisieren bzw. durchführen, Verträge mit Abnehmern schließen
● den optimalen Einsatz von Maschinen und Geräten sowie der Verfahren und Prozesse der Fischerei-technik planen und veranlassen
● Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz ergreifen und für die Einhaltung sorgen
● Personaleinsatz planen, Mitarbeiter/innen leiten, Auszubildende unterweisen
● kaufmännische Tätigkeiten erledigen, betriebswirtschaftliche, personelle und technische Entscheidun-gen treffen, Betriebsstrategien entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11493 Aufsichtskräfte – Fischwirtschaft
11494 Führungskräfte – Fischwirtschaft
Nicht einzubeziehende Positionen:
1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
SchlüsselTitel
1129Aufsichts- und Führungskräfte - Tierwirtschaft

Gegenüberstellung

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Fischwirtschaft

4Berufsuntergruppe

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