Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Fischwirtschaft, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie sind für die Organisation von Personal, Betrieb und Arbeitsgängen in der Zucht, Haltung, in Fang und Vermarktung von Fischen sowie für Fragen der betrieblichen Ausbildung zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Haltung und Fütterung der Fische überwachen, Zuchtziele bestimmen
Fischfang durch bewegte oder stille Fischerei überwachen, das Abfischen der Teiche und Sortieren der Fische veranlassen
Vermarktung von Fisch und Fischprodukten planen und durchführen, Vorschläge zur Verkaufsoptimierung erarbeiten
Materialpflege anweisen und überwachen
Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz ergreifen und kontrollieren
Mitarbeiter/innen und Auszubildende führen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
an der Gestaltung der Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb mitwirken
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
11493-100 Fischwirtschaftsmeister/in - Fischhaltung und Fischzucht
11493-101 Fischereiaufseher/in
11493-102 Fischwirtschaftsmeister/in - Seen- und Flussfischerei
11493-103 Fischwirtschaftsmeister/in - Kl. Hochsee- u. Küstenfischerei
11493-104 Ingenieur/in (FS) - Binnenfischerei
11493-105 Meister/in - Binnenfischerei
11493-111 Fischzuchtmeister/in
11493-112 Küstenfischermeister/in
11493-113 Meister/in - Fischhaltung und Fischzucht
11493-115 Meister/in - Flussfischerei
11493-116 Meister/in - Seefischerei
Nicht einzubeziehende Berufe:
Kapitän/in - Küstenfischerei(52413)