Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Tierpflege, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und überwachen die Haltung und Pflege von Tieren unter anderem in zoologischen Gärten, Tierheimen oder in der Versuchstierhaltung und übernehmen darüber hinaus administrative Aufgaben.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Tierpflege und Tierhaltung steuern und überwachen, z.B. artgerechten Futterplan erstellen, Reinigung der Ställe, Käfige und Gehege veranlassen und kontrollieren, Tiertransporte durchführen
● Muttertiere betreuen, verhaltensgerechte Betreuung der Jungtiere veranlassen
● Ausbildungsplan für Tiere entwickeln und Tiere danach trainieren, Tiere ggf. an Interessenten vermitteln
● Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen, ggf. einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin hinzuziehen
● Feldversuche durchführen, z.B. für die Entwicklung von Futtermitteln
● organisatorische und administrative Aufgaben übernehmen, z.B. Kosten für Haltung und Gesundheits- und Futtermittel kalkulieren, Futtermittellieferanten auswählen, Personaleinsatz planen
● den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
● Maßnahmen zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Tierpflegemeister/in
Zootiermeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Tierwirtschaftsmeister/in (11293)
Pferdewirtschaftsmeister/in (11393)
Landwirtschaftsmeister/in (11193)