Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Tierpflege, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und überwachen die Haltung und Pflege von Tieren unter anderem in zoologischen Gärten, Tierheimen oder in der Versuchstierhaltung und übernehmen darüber hinaus administrative Aufgaben.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Tierpflege und Tierhaltung steuern und überwachen, z. B. artgerechten Futterplan erstellen, Reinigung der Ställe, Käfige und Gehege veranlassen und kontrollieren, Tiertransporte durchführen
Muttertiere betreuen, verhaltensgerechte Betreuung der Jungtiere veranlassen
Ausbildungsplan für Tiere entwickeln und Tiere danach trainieren, Tiere ggf. an Interessenten vermitteln
Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen, ggf. einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin hinzuziehen
Feldversuche durchführen, z. B. für die Entwicklung von Futtermitteln
organisatorische und administrative Aufgaben übernehmen, z. B. Kosten für Haltung und Gesundheits- und Futtermittel kalkulieren, Futtermittellieferanten auswählen, Personaleinsatz planen
den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Maßnahmen zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
11593-100 Tierpflegemeister/in
11593-101 Zootiermeister/in
11593-102 Falkenmeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Landwirtschaftsmeister/in(11193)
Pferdewirtschaftsmeister/in - Pferdehaltung und Service(11393)
Tierwirtschaftsmeister/in - Schäferei(11293)