Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




11593 Aufsichtskräfte – Tierpflege

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Tierpflege, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und überwachen die Haltung und Pflege von Tieren unter anderem in zoologischen Gärten, Tierheimen oder in der Versuchstierhaltung und übernehmen darüber hinaus administrative Aufgaben.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Tierpflege und Tierhaltung steuern und überwachen, z. B. artgerechten Futterplan erstellen, Reinigung der Ställe, Käfige und Gehege veranlassen und kontrollieren, Tiertransporte durchführen 


Muttertiere betreuen, verhaltensgerechte Betreuung der Jungtiere veranlassen  


Ausbildungsplan für Tiere entwickeln und Tiere danach trainieren, Tiere ggf. an Interessenten vermitteln 


Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen, ggf. einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin hinzuziehen 


Feldversuche durchführen, z. B. für die Entwicklung von Futtermitteln 


organisatorische und administrative Aufgaben übernehmen, z. B. Kosten für Haltung und Gesundheits- und Futtermittel kalkulieren, Futtermittellieferanten auswählen, Personaleinsatz planen 


den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen 


Maßnahmen zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):


11593-100 Tierpflegemeister/in


11593-101 Zootiermeister/in


11593-102 Falkenmeister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Landwirtschaftsmeister/in(11193)


Pferdewirtschaftsmeister/in - Pferdehaltung und Service(11393)


Tierwirtschaftsmeister/in - Schäferei(11293)
SchlüsselTitel
11193Aufsichtskräfte – Landwirtschaft
11293Aufsichtskräfte – Tierwirtschaft
11393Aufsichtskräfte – Pferdewirtschaft

Gegenüberstellung

 

Stichwörter

  • Falkenmeister/in
  • Tierpflegemeister/in
  • Zootiermeister/in

Kurztitel

Aufsicht - Tierpflege

5Berufsgattung

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