Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Weinbau, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie können für alle Arbeitsschritte der Weinproduktion und -vermarktung, organisatorische, betriebs-wirtschaftliche sowie leitende Aufgaben zuständig sein.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Neuanlagen planen, Sorten auswählen und Umsetzung der Anlagen koordinieren
● Arbeiten am Rebstock sowie Bodenpflege und Düngung planen und ggf. selbst durchführen.
● die Weinlese vorbereiten und organisieren, z.B. Saisonarbeitskräfte anleiten, Erträge feststellen
● die Verarbeitung der Trauben organisieren und überwachen, die Weinabfüllung veranlassen
● Einsatz von Maschinen und Geräten planen, Maschinen bedienen und warten
● Arbeitsverfahren festlegen, Arbeitskräftebedarf kalkulieren, Arbeitskräfteeinsatz organisieren, Mitarbeiter/innen anleiten
● betriebswirtschaftliche Aufgaben erledigen, z.B. Kellerbuchführung, Ertragsberechnung, Kostenkal-kulation
● Werbemaßnahmen planen und durchführen, Kunden beraten, Vermarktung des Weines an den Handel, an Genossenschaften oder als Direktvermarktung durchführen
● den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Winzermeister/in
Wirtschafter/in – Weinbau
Nicht einzubeziehende Berufe:
Weinküfermeister/in (29193)
Kellermeister/in (29193)
Landwirtschaftsmeister/in (11193)
Gärtnermeister/in (12193)
Weinbau- und Kellerwirtschaftstechniker/in (11603)