Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




117 Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen praktische, organisatorische und administrative Aufgaben in der Natur- und Landschaftspflege, der Forst- und der Jagdwirtschaft.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Anlage, Pflege und Schutz von Bäumen und Wäldern durchführen, organisieren und verwalten, z. B. Waldbestände begründen, Waldwege planen und anlegen, Holzernte abwickeln, Pflanzen und andere Naturprodukte sammeln 


Kultur- und Erholungslandschaften planen, anlegen und pflegen 


eine artenreiche und gesunde Tierwelt im Revier erhalten, Wildkrankheiten erkennen, bekämpfen und verhüten, Jagd planen und durchführen 


Schutzgebiete überwachen und betreuen, Naturschutzmaßnahmen planen und durchführen, z. B. Biotope kartieren, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen 


Maßnahmen zur Umweltbildung und Umweltberatung planen und durchführen 


betriebswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, z. B. Abläufe organisieren und planen, Kosten kalkulieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


1171 Berufe in der Forstwirtschaft


1172 Berufe in der Natur- und Landschaftspflege


1173 Berufe in der Jagdwirtschaft und Wildhege


1174 Sammeln und Gewinnen von Pflanzen und anderen Naturprodukten


1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
Nicht einzubeziehende Positionen:


111 Landwirtschaft


112 Tierwirtschaft


114 Fischwirtschaft


121 Gartenbau


212 Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung
SchlüsselTitel
111Landwirtschaft
112Tierwirtschaft
114Fischwirtschaft
121Gartenbau
212Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Forst-,Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

3Berufsgruppe

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