Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010)




1179 Aufsichts- und Führungskräfte - Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in Forst- und Jagdwirtschaft und Landschaftspflege. Sie organisieren und leiten die Nutzung und Pflege von Wäldern, die Hege des Wildbestandes und die Jagd oder die Pflege und den Schutz von Naturlandschaften.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Waldentwicklung steuern, Forstbewirtschaftung betreuen und kontrollieren
● Produktion, Ernte und Vermarktung von Holz steuern und koordinieren
● Jagd und Wildbewirtschaftung organisieren und durchführen
● Landschaftspflege und Schutz und Gestaltung von Biotopen veranlassen und kontrollieren
● den Maschinen- und Gerätepark betreuen, Einsatz der Maschinen planen und organisieren
● betriebliche Abläufe analysieren, planen und kalkulieren, betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z.B. Kostenpläne und Abrechnungen erstellen
● Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz planen und überwachen
● Mitarbeiter/innen anleiten, Aus- und Weiterbildung planen und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
11793 Aufsichtskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
11794 Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
Nicht einzubeziehende Positionen:
1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1129 Aufsichts- und Führungskräfte – Tierwirtschaft
1219 Aufsichtskräfte – Gartenbau
SchlüsselTitel
1119Aufsichts- und Führungskräfte - Landwirtschaft
1219Aufsichts- und Führungskräfte - Gartenbau

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht,Führung-Forst,Landschaftspflege

4Berufsuntergruppe

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