Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in Forst- und Jagdwirtschaft und Landschaftspflege, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie organisieren und überwachen die Mehrung und Erhaltung, Nutzung und Pflege von Wäldern bzw. den Schutz von Kultur- und Erholungslandschaften oder veranlassen die Pflege des Wildbestandes und koordinieren die Jagd.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Pflanzungen bzw. Bestandsbegrünungen planen und vorbereiten, Pflege und Schutz der Waldbestände anleiten und kontrollieren
● Holzernte planen und organisieren
● Landschaftspflege und Schutz und Gestaltung von Biotopen veranlassen und kontrollieren
● Maßnahmen zur Wildhege planen und Mitarbeiter für die Hege koordinieren, z.B. Fütterung, Verhütung, Erkennen und Bekämpfen von Krankheiten unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, Jagd planen und durchführen
● den Maschinen- und Gerätepark betreuen, Einsatz der Maschinen planen und organisieren, ggf. die Anschaffung forstwirtschaftlicher Maschinen empfehlen
● betriebliche Abläufe analysieren, planen und kalkulieren, betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z.B. Kostenpläne und Abrechnungen erstellen
● Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz planen und durchführen
● Mitarbeiter/innen anleiten, Aus- und Weiterbildung planen und durchführen
● Öffentlichkeitsarbeit durchführen und z.B. Waldinformationstage organisieren oder Waldlehrpfade einrichten und pflegen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
Forstwirtschaftsmeister/in
Revierjagdmeister/in
Wirtschafter/in – Forstwirtschaft
Waldaufseher/in
Nicht einzubeziehende Berufe:
Natur- und Landschaftspfleger/in (11723)
Techniker/in – Umwelt/Landschaft (11723)
Forstbeamter/-beamtin (gehobener Dienst) (11713)
Landschaftsökologe/-ökologin (11724)