Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




1219 Aufsichts- und Führungskräfte – Gartenbau

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Gartenbau. Sie sind für fachliche, kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten verantwortlich und gestalten die Geschäftspolitik von Gartenbauunternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


koordinierende und leitende Aufgaben in Produktion und Verkauf, z. B. von Bäumen, Stauden, Gemüse und Obst, in der Friedhofsgärtnerei oder im Garten- und Landschaftsbau übernehmen 


betriebliche Arbeit organisieren und kalkulieren, z. B. den effizienten Einsatz der Betriebsmittel steuern, Arbeitskräfte einteilen 


Produktionsfaktoren, Aufwand und Ertrag der gartenbaulichen Betriebe erfassen und bewerten 


mit Auftraggebern, Kunden und Kundinnen, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten 


marktwirtschaftliche Dispositionen treffen, Möglichkeiten der Marktnutzung erschließen 


Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz veranlassen und überwachen 


die Geschäftspolitik für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten bzw. mitgestalten 


Mitarbeiter/innen anleiten sowie ggf. Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


12193 Aufsichtskräfte – Gartenbau


12194 Führungskräfte – Gartenbau
Nicht einzubeziehende Positionen:


1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft


1169 Aufsichts- und Führungskräfte – Weinbau


1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege
SchlüsselTitel
1119Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1169Aufsichts- und Führungskräfte – Weinbau
1179Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Aufsicht und Führung - Gartenbau

4Berufsuntergruppe

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