Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben im Gartenbau. Sie sind für fachliche, kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten verantwortlich und gestalten die Geschäftspolitik von Gartenbauunternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
koordinierende und leitende Aufgaben in Produktion und Verkauf, z. B. von Bäumen, Stauden, Gemüse und Obst, in der Friedhofsgärtnerei oder im Garten- und Landschaftsbau übernehmen
betriebliche Arbeit organisieren und kalkulieren, z. B. den effizienten Einsatz der Betriebsmittel steuern, Arbeitskräfte einteilen
Produktionsfaktoren, Aufwand und Ertrag der gartenbaulichen Betriebe erfassen und bewerten
mit Auftraggebern, Kunden und Kundinnen, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten
marktwirtschaftliche Dispositionen treffen, Möglichkeiten der Marktnutzung erschließen
Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz veranlassen und überwachen
die Geschäftspolitik für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten bzw. mitgestalten
Mitarbeiter/innen anleiten sowie ggf. Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
12193 Aufsichtskräfte – Gartenbau
12194 Führungskräfte – Gartenbau
Nicht einzubeziehende Positionen:
1119 Aufsichts- und Führungskräfte – Landwirtschaft
1169 Aufsichts- und Führungskräfte – Weinbau
1179 Aufsichts- und Führungskräfte – Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege